Ausweis der steuerlich absetzbaren Aufwendungen nach § 35 a Einkommensteuergesetz.
Optische Archivierung von Verwaltungsunterlagen
Telefonische Erreichbarkeit ist von Montag bis Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr gegeben und wird durch eine Notrufnummer unterstützt.
Spezielle Beratung für Beiräte
Niederschrift: Jedem Wohnungseigentümer wird eine Kopie der Beschlüsse der Eigentümerversammlung ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse, zugestellt.
Beschlussentwürfe: Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf in der Eigentümerversammlung sicherzustellen, bereitet die Verwaltung, soweit möglich, Beschlussentwürfe zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung vor.